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Neuregelung im Arbeitsrecht Kasachstans: Verbot verdeckter Arbeitsverhältnisse

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Neue gesetzliche Kriterien für Arbeitsverhältnisse in Kasachstan treten in Kraft am 8. Juni 2026

Justitia

In der Republik Kasachstan wurden gesetzliche Änderungen verabschiedet, die auf die Einschränkung der Schließung und der Verwendung zivilrechtlicher Verträge mit natürlichen Personen in Fällen abzielen, in denen die zwischen den Parteien tatsächlich bestehenden Rechtsverhältnisse Merkmale eines Arbeitsverhältnisses aufweisen.

Am 7. April 2026 wurde das Gesetz der Republik Kasachstan „Über Änderungen und Ergänzungen einiger gesetzlicher Akte der Republik Kasachstan zu Fragen der Verbesserung sicherer Arbeitsbedingungen, des Schutzes der Arbeitsrechte der Arbeitnehmer und der sozialen Sicherung“ unterzeichnet. Die entsprechenden Änderungen wurden in Artikel 26 des Arbeitsgesetzbuch der Republik Kasachstan (nachfolgend „Arbeitsgesetzbuch“) aufgenommen und treten am 8. Juni 2026 in Kraft. Die neue Regelung normiert ein ausdrückliches Verbot des Abschlusses zivilrechtlicher Verträge mit natürlichen Personen, sofern mindestens eines der gesetzlichen Merkmale eines Arbeitsverhältnisses vorliegt.

Zu den maßgeblichen Merkmalen eines Arbeitsverhältnisses im Sinne des Arbeitsgesetzbuches zählen:

  1. die Ausübung einer Arbeit (Arbeitsfunktion) nach einer bestimmten Qualifikation, Spezialisierung, einem Beruf oder einer Position;
  2. die persönliche Leistungserbringung unter Unterordnung unter die interne Arbeitsordnung;
  3. der Erhalt einer Vergütung (Arbeitsentgelt) für die geleistete Arbeit.

 

Ein Vertrag, der eines oder mehrere der charakteristischen Merkmale eines Arbeitsvertrages aufweist, gilt unabhängig von seiner Bezeichnung durch die Parteien als Arbeitsvertrag und entfaltet die entsprechenden Rechtsfolgen nach dem Arbeitsrecht der Republik Kasachstan.

Folglich ist der Arbeitgeber bei Vorliegen der genannten Merkmale verpflichtet, die entsprechenden Rechtsverhältnisse durch Abschluss eines Arbeitsvertrages zu begründen.

Die eingeführten Änderungen dienen der Umsetzung des Grundsatzes des Vorrangs des tatsächlichen Inhalts eines Rechtsverhältnisses vor dessen formaler Bezeichnung sowie der Eindämmung der Praxis der Substitution von Arbeitsverhältnissen durch zivilrechtliche Vertragskonstruktionen. Es wird erwartet, dass diese Maßnahmen zu einer Stärkung des Arbeitnehmerschutzes sowie zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Entrichtung gesetzlich vorgeschriebener Abgaben beitragen.

Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass für Verstöße gegen die festgelegten Anforderungen eine administrative Haftung gemäß dem Gesetzbuch der Republik Kasachstan über Ordnungswidrigkeiten vorgesehen ist.

Insbesondere bestimmt Artikel 87 des Gesetzbuches („Verstoß gegen die Arbeitsgesetzgebung der Republik Kasachstan“) folgende Sanktionen in Form von Geldbußen:

  • für Amtsträger: von 5 bis 25 MRP (monatlicher Berechnungsindex)
  • für Subjekte des Kleinunternehmertums: von 20 bis 40 MRP
  • für Subjekte des Mittelunternehmertums: von 30 bis 60 MRP
  • für Subjekte des Großunternehmertums: von 100 bis 200 MRP
    (im Wiederholungsfall erhöhen sich die Geldbußen entsprechend)

 

Vor diesem Hintergrund wird Unternehmen empfohlen, eine rechtliche Prüfung der bestehenden zivilrechtlichen Verträge vorzunehmen und diese gegebenenfalls vor Inkrafttreten der genannten Änderungen an die neuen gesetzlichen Anforderungen der Republik Kasachstan anzupassen.

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie gern

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