Anastassiya Mikhailova
Leiterin der Rechtsabteilung Recht & Steuern
+7 727 3561061, int.206 anastassiya.mikhailova@ahk-za.kzIn der Republik Kasachstan wurden gesetzliche Änderungen verabschiedet, die auf die Einschränkung der Schließung und der Verwendung zivilrechtlicher Verträge mit natürlichen Personen in Fällen abzielen, in denen die zwischen den Parteien tatsächlich bestehenden Rechtsverhältnisse Merkmale eines Arbeitsverhältnisses aufweisen.
Am 7. April 2026 wurde das Gesetz der Republik Kasachstan „Über Änderungen und Ergänzungen einiger gesetzlicher Akte der Republik Kasachstan zu Fragen der Verbesserung sicherer Arbeitsbedingungen, des Schutzes der Arbeitsrechte der Arbeitnehmer und der sozialen Sicherung“ unterzeichnet. Die entsprechenden Änderungen wurden in Artikel 26 des Arbeitsgesetzbuch der Republik Kasachstan (nachfolgend „Arbeitsgesetzbuch“) aufgenommen und treten am 8. Juni 2026 in Kraft. Die neue Regelung normiert ein ausdrückliches Verbot des Abschlusses zivilrechtlicher Verträge mit natürlichen Personen, sofern mindestens eines der gesetzlichen Merkmale eines Arbeitsverhältnisses vorliegt.
Zu den maßgeblichen Merkmalen eines Arbeitsverhältnisses im Sinne des Arbeitsgesetzbuches zählen:
Ein Vertrag, der eines oder mehrere der charakteristischen Merkmale eines Arbeitsvertrages aufweist, gilt unabhängig von seiner Bezeichnung durch die Parteien als Arbeitsvertrag und entfaltet die entsprechenden Rechtsfolgen nach dem Arbeitsrecht der Republik Kasachstan.
Folglich ist der Arbeitgeber bei Vorliegen der genannten Merkmale verpflichtet, die entsprechenden Rechtsverhältnisse durch Abschluss eines Arbeitsvertrages zu begründen.
Die eingeführten Änderungen dienen der Umsetzung des Grundsatzes des Vorrangs des tatsächlichen Inhalts eines Rechtsverhältnisses vor dessen formaler Bezeichnung sowie der Eindämmung der Praxis der Substitution von Arbeitsverhältnissen durch zivilrechtliche Vertragskonstruktionen. Es wird erwartet, dass diese Maßnahmen zu einer Stärkung des Arbeitnehmerschutzes sowie zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Entrichtung gesetzlich vorgeschriebener Abgaben beitragen.
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass für Verstöße gegen die festgelegten Anforderungen eine administrative Haftung gemäß dem Gesetzbuch der Republik Kasachstan über Ordnungswidrigkeiten vorgesehen ist.
Insbesondere bestimmt Artikel 87 des Gesetzbuches („Verstoß gegen die Arbeitsgesetzgebung der Republik Kasachstan“) folgende Sanktionen in Form von Geldbußen:
Vor diesem Hintergrund wird Unternehmen empfohlen, eine rechtliche Prüfung der bestehenden zivilrechtlichen Verträge vorzunehmen und diese gegebenenfalls vor Inkrafttreten der genannten Änderungen an die neuen gesetzlichen Anforderungen der Republik Kasachstan anzupassen.
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