Anastassiya Mikhailova
Leiterin der juristischen Abteilung Recht & Steuern
+7 727 3561061, int.206 anastassiya.mikhailova@ahk-za.kzDas deutsche Fachkräfteeinwanderungsgesetz trat am 1. März 2020 in Kraft. In manchen Branchen und Regionen Deutschlands herrscht ein Mangel an Fachkräften. Demografische Veränderungen und der digitale Wandel haben dazu geführt, dass Deutschland insbesondere in den Bereichen Gesundheit und Pflege sowie in einigen technischen Berufen qualifizierte Arbeitskräfte benötigt. Alle Prognosen deuten darauf hin, dass die Anzahl offener Positionen in einer Vielzahl von Berufen in nächster Zukunft nicht abnehmen wird.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck begrüßt die Einwanderung nach Deutschland (Videobotschaft auf Englisch): auch Russinnen und Russen seien willkommen.
Eine wesentliche Erleichterung in diesem Jahr besteht darin, dass Fachkräfte mit russischer Staatsbürgerschaft nicht nur in der Russischen Föderation, sondern auch in Armenien, Georgien, Kasachstan und der Türkei ein nationales Visum beantragen können.
Bitte beachten Sie, dass die Deutschen Auslandsvertretungen in Kasachstan grundsätzlich nur für Visumanträge von Personen zuständig ist, die im Amtsbezirk der Deutschen Auslandsvertretungen in Kasachstan ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. rechtmäßigen Wohnsitz haben.
Ein Nationalvisum D ist eine unabdingbare Grundlage für die Einreise nach Deutschland zum Zwecke der Erwerbstätigkeit. Ein Schengen-Visum ("Touristenvisum") ist nicht ausreichend. Visumarten für Deutschland, Informationen zur Beantragung eines Visums für Deutschland und FAQs
Für die Einwanderung nach Deutschland sollte man folgende Schritte berücksichtigen:
1. Jobsuche:
Auf den folgenden offiziellen Webseiten können Sie nach Berufen geordnete Anzeigen für offene Stellen verfolgen:
Jobsuche (make-it-in-germany.com)
European Commission (das europäische Portal zur beruflichen Mobilität)
Sie können das Portal Make It in Germany oder die Website der Europäischen Kommission nutzen, um einen Arbeitsplatz in Deutschland zu finden. Bei der Suche auf der Website der Kommission müssen die Antragsteller ein Land auswählen und das Kästchen "mit EURES-Flagge" ankreuzen. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber bereit ist, Menschen aus anderen europäischen Ländern zu beschäftigen. Die Zusammenarbeit mit spezialisierten Arbeitsvermittlungsagenturen und die Suche in professionellen sozialen Netzwerken sind ebenfalls wirksame Wege, um eine Stelle zu finden.
2. Diplomanerkennung
Die Hauptschwierigkeit bei der Beantragung eines nationalen D-Visums für eine Beschäftigung besteht darin, dass Ihr Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt sein muss. Denn Ihr Hochschulabschluss muss in Deutschland anerkannt werden, um die Blaue Karte EU zu erhalten. Wie Ihre im Ausland erworbenen Zeugnisse (Abitur, Bachelor- und Masterdiplom, Zeugnisse zur beruflichen Ausbildung) mit denen in Deutschland gleichgestellt werden, erfahren Sie auf dieser Webseite:
anabin: Anabin - Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse (kmk.org)
Am einfachsten ist es, mit der Suche nach Hochschulen zu beginnen, da die größten russischen Hochschulen in der Datenbank zwangsläufig in der Kategorie H+ vertreten sind. Die meisten Institutionen sind in Transliteration geschrieben.
Wenn Sie Ihre Hochschule auf dem ANABIN-Portal gefunden haben, lohnt es sich, die Liste der Studienfächer dieser Hochschule zu durchsuchen und Ihr eigenes zu finden. Vor dem Beitritt Russlands zum Bologna-System waren alle Abschlüsse der Kategorie "Spezialist" zugeordnet. Der wichtigste Bereich ist die Gleichwertigkeit oder Äquivalenzklasse. Es sollte eine Markierung "übereinstimmend/vergleichbar" oder "entsprechend/vergleichbar" vorhanden sein. Wenn Sie den entsprechenden Hinweis finden, drucken Sie den Auszug aus Anabin für das nationale Visumantragspaket aus.
Wenn Ihr Hochschul- oder Universitätsabschluss nicht im ANABIN-Portal zu finden ist, sollten Sie zunächst Ihr Bildungszertifikat von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bewerten lassen. Diese Bewertung sollte auch für Berufe durchgeführt werden, die als "bedingt vergleichbar" gelten.
Für weitere Informationen besuchen Sie die Website des Anerkennungsportals (anerkennung-in-deutschland.de) oder vereinbaren Sie einen Online-Beratungstermin mit uns.
In Deutschland gibt es reglementierte und nicht reglementierte Berufe.
Die reglementierten Berufe und ihre Anerkennung sind im deutschen Recht festgelegt. Diese Berufe gehören in der Regel zu den Gesundheits-, Sicherheits- und Sozialberufen, wie z. B. Ärzte oder Lehrer.
Anders ist es bei den nicht reglementierten Berufen, da sie nicht gesetzlich geschützt sind. Dies sind zum Beispiel Berufe im Bereich der Informationstechnologie, der Naturwissenschaften und der Wirtschaft.
3. Deutsche Sprachkenntnisse:
Eine weitere Voraussetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes sind Kenntnisse der deutschen Sprache. Je nach Arbeit und Unternehmen werden unterschiedliche Sprachniveaus verlangt.
Hierfür empfehlen wir Ihnen einen Deutschkurs am Goethe-Institut in Kasachstan. Hier können Sie sowohl in Vollzeit- als auch in Online-Kursen Ihre Deutschkenntnisse auf allen Niveaustufen erwerben oder erweitern und die entsprechenden Prüfungen ablegen, die von den deutschen Auslandsvertretungen anerkannt werden.
4. Unser Service
Die Delegation der Deutschen Wirtschaft für Zentralasien hilft mit weiteren Informationen bei der Vorbereitung der Unterlagen für ein Arbeitsvisum für Deutschland. Haben Sie Fragen zu den Berufsmöglichkeiten in Deutschland oder überlegen die Auswanderung? Unsere Experten beraten Sie und finden die passende Lösung für Ihr Engagement:
Buchen Sie jetzt einen Beratungstermin:
Wenn Ihre Universität oder Ihr Hochschulabschluss nicht im ANABIN-Portal aufgeführt ist, sollten Sie Ihr Schulabschlusszeugnis von der ZAB - Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bewerten lassen, bevor Sie ein Visum beantragen. Eine solche Bewertung ist auch für Berufe erforderlich, die als "bedingt vergleichbar" eingestuft sind.
Bei der Vorbereitung von Unterlagen für nationales Arbeitsvisum sind übersetzte und notariell beglaubigte Dokumente erforderlich, darunter
- Abschluss einer höheren oder mittleren Berufsausbildung
- Heiratsurkunde
- Geburtsurkunden von Kindern
- Scheidungsurkunde (falls gibt)
- Strafregisterbescheinigung
Wenn Sie ein Arbeitsvisum für Deutschland beantragen, müssen Sie eine Krankenversicherung für die Einreise oder eine incoming insurance abschließen.
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