Anastassiya Mikhailova
Leiterin der juristischen Abteilung Recht & Steuern
+7 727 3561061, int.206 anastassiya.mikhailova@ahk-za.kzAm 28. Mai 2024 traten Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes der Republik Kasachstan "Über die Migration der Bevölkerung" in Kraft, die das Verfahren der Registrierung von juristischen Personen für Bürger aus den Ländern der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) (Russland, Kirgisistan, Armenien und Weißrussland) erschweren.
In Artikel 40 Absatz 2 des Gesetzes "Über die Migration der Bevölkerung" heißt es: "Die Gründung einer juristischen Person sowie die Beteiligung am Satzungskapital von gewerblichen Organisationen durch den Beitritt von Ausländern, die kein Einreisevisum oder keine befristete Aufenthaltsgenehmigung als Geschäftsmigranten erhalten haben, ist verboten, mit Ausnahme von Einwanderern, die über eine Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer oder eine Bescheinigung als Staatenlose verfügen".
Somit müssen EAWU-Bürger, die nach Kasachstan gekommen sind und nun eine juristische Person registrieren wollen, vor der Eintragung eine befristete Aufenthaltsgenehmigung für Geschäftsmigranten einholen.
Gemäß dem Erlass des Innenministers der Republik Kasachstan vom 4. Dezember 2015 "Über die Verabschiedung der Regeln für die Erteilung von befristeten und unbefristeten Aufenthaltsgenehmigungen für Ausländer und Staatenlose in der Republik Kasachstan" muss ein Geschäftsmigrant zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung bei der staatlichen Körperschaft "Regierung für Bürger", bei den territorialen Polizeibehörden oder über das Webportal "E-Government" www.egov.kz ein Dokument vorlegen, welches von einer lokalen Exekutivbehörde der Republik Kasachstan (zuständig für Unternehmen) ausgestellt wurde.
Das Gesetz "Über die Migration der Bevölkerung" wird durch das Kapitel 11-1 ergänzt, das eine staatliche Kontrolle über die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen der Republik Kasachstan im Bereich der Bevölkerungsmigration einführt. Die Änderungen treten am 17. Juli 2024 in Kraft.
Die Kontrolle über die Einhaltung der Migrationsgesetzgebung wird dem territorialen Organ für innere Angelegenheiten übertragen und kann in Form von außerplanmäßigen Inspektionen bei natürlichen und juristischen Personen durchgeführt werden, die Ausländer und Staatenlose aufnehmen und (oder) ausländische Arbeitskräfte einsetzen.
Außerplanmäßige Inspektionen werden vom Leiter des territorialen Organs für innere Angelegenheiten aus folgenden Gründen angeordnet:
1) Beschwerden von natürlichen und juristischen Personen über konkrete Tatsachen und Umstände, die den illegalen Aufenthalt von Ausländern, Staatenlosen sowie Bürgern der Republik Kasachstan belegen, die gegen die Gesetzgebung der Republik Kasachstan im Bereich der Bevölkerungsmigration verstoßen;
2) Anträge der Staatsanwaltschaft;
3) Hinweise von staatlichen Stellen zu konkreten Tatsachen und Umständen, die den illegalen Aufenthalt von Ausländern, Staatenlosen sowie Bürgern der Republik Kasachstan belegen, die gegen die Gesetzgebung der Republik Kasachstan im Bereich der Bevölkerungsmigration verstoßen;
4) Anweisungen der Strafverfolgungsbehörde auf der Grundlage der Strafprozessordnung der Republik Kasachstan.
Die Frist für die Durchführung einer Inspektion wird unter Berücksichtigung des Gegenstands der Inspektion sowie des Umfangs der durchzuführenden Arbeiten festgelegt und darf sieben Arbeitstage nicht überschreiten, wobei eine Verlängerung um höchstens fünfzehn Arbeitstage nur in Fällen möglich ist, in denen dies aus gesetzlich festgelegten Gründen erforderlich ist.
Die mit der Durchführung der Inspektion betraute Amtsperson der territorialen Organe für innere Angelegenheiten hat bei der Durchführung der Inspektion ist befugt:
1) den ungehinderten Zugang zum Territorium und den Räumlichkeiten des Subjekts (Objekts) der Kontrolle in Übereinstimmung mit dem Gegenstand der Inspektion zu erhalten;
2) Dokumente (Informationen) auf Papier und elektronischen Datenträgern oder Kopien davon zu erhalten, die dem Akt über die Ergebnisse der Prüfung beizufügen sind, sowie Zugang zu automatisierten Datenbanken (Informationssystemen) in Übereinstimmung mit dem Gegenstand der Prüfung und in Übereinstimmung mit den Anforderungen an Staatsgeheimnisse und andere durch das Gesetz der Republik Kasachstan geschützte Geheimnisse;
3) Audio-, Foto- und Videoaufnahmen zu machen;
4) Fachleute, Berater und Experten staatlicher Organe, untergeordneter und anderer Organisationen hinzuzuziehen.
Wird bei einer Inspektion eine Verwaltungs- oder Straftat festgestellt, werden die in der Gesetzgebung der Republik Kasachstan über Ordnungswidrigkeiten oder in der strafrechtlichen und strafprozessualen Gesetzgebung der Republik Kasachstan vorgesehenen Maßnahmen auf den Kontrollgegenstand angewendet.
Leiterin der juristischen Abteilung Recht & Steuern
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